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(Stand 01.01.2005)
Da unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der unterschiedlichen Verträge, die unsere
Kunden mit uns schließen können, sich umfangreich gestalten, haben wir ein Inhaltsverzeichnis
voran gestellt.
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
II. Erbringung von Eventdienstleistungen (Dienstvertrag)
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen
§ 3 Leistungszeit
§ 4 Rücktritt
§ 5 Haftung für Mängel
§ 6 Haftung für Schaden
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
§ 8 Verzug des Auftraggebers
§ 9 Verjährung eigener Ansprüche
III. Verkauf von Sachen (Kaufvertrag)
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen
§ 3 Leistungszeit, Gefahrenübergang
§ 4 Haftung für Mängel
§ 5 Haftung für Schaden
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Verjährung eigener Ansprüche
IV. Vermietung von Sachen (Mietvertrag)
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
§ 2 Mietgegenstand
§ 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen
§ 4 Leistung, Gefahrenübergang
§ 5 Vertragsdauer/ Rücktritt
§ 6 Haftung für Mängel/ Schadensersatz
§ 7 Haftung des Mieters
§ 8 Pflichten des Mieters
§ 9 Rückgabe der Mietsache
V. Schlussbestimmungen
§ 1 Widerrufsbelehrung
§ 2 Form von Erklärungen
§ 3 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr
sowohl gegenüber Verbrauchern i. S. d. § 14 BGB als auch gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14
BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Fungee GmbH (nachfolgen
Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt)
geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von beweglichen Sachen und/oder hiermit
zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von der Fungee GmbH zum Gegenstand haben.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Gegenbestätigungen des Mieters unter
Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine
Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter
ausdrücklich anerkannt wurden.
II. Erbringung von Dienstleistungen
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge können nur
durch mündliche und schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung seitens des
Auftragnehmers mit dem Inhalt dieser AGB zustande kommen. Der Auftraggeber ist an seinen
erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden.
Nach Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gelten die Regelungen gemäß II. § 4 dieser AGB.
§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen
Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Preis in EURO (EUR), zuzüglich des jeweils gültigen
Mehrwertsteuerzuschlags.
Der Rechnungsbetrag ist nach Aufbau des Leistungsgegenstandes bar ohne Abzug von Skonto an
den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen vor Ort zu zahlen. Nach vorheriger Absprache
ist eine Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen möglich.
Institut: Sparkasse Mecklenburg Konto: 396063349 BLZ: 14052000
§ 3 Leistungszeit
Die Leistungszeit beginnt und endet zu den im Vertrag genannten Zeitpunkten.
§ 4 Rücktritt
Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Die gilt auch für einen Teilrücktritt.
(Verringerung des Leistungsumfangs)
Tritt der Aufraggeber vom Vertrag zurück, fällt eine angemessene Rücktrittsentsch.digung an.
Diese beträgt pauschal
- vom 29. – 15. Tag vor dem Leistungsdatum 30%
- vom 14. – 7. Tag vor dem Leistungsdatum 50%
- vom 6. – 1. Tag vor dem Leistungsdatum 80%
der Nettoauftragssumme.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und für den Zeitpunkt des Rücktritts
ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Fungee GmbH maßgeblich.
§ 5 Haftung für Mängel
Treten etwaige Mängel auf, so leisten wir Gewähr der Nacherfüllung, in Form der Nachbesserung,
bei rechtzeitiger Anzeige durch den Auftraggeber. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber den
Mangel durch Nichteinhaltung, der unter § 7 aufgeführten Pflichten des Auftraggebers, selbst zu
vertreten hat. Jegliches Mitverschulden des Auftraggebers an dem Mangel schließt ein
Kündigungsrecht aus. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige oder zeigt den Mangel verspätet an,
kann er aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen
oder Schadensersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen,
wenn der Auftraggeber den Mangel zwar unverzüglich anzeigt hat, eine Nachbesserung aber
innerhalb der Leistungszeit aber nicht möglich war.
Sofern zwei Versuche zur Nachbesserung fehlschlagen oder der Auftragnehmer mangels
Kostenübernahme die Nachbesserung abgelehnt hat, kann der Auftraggeber Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) verlangen. Das Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag kommt nur in
Betracht, wenn durch den Mangel die Leistung für den vorausgesetzten Zweck unbrauchbar wird
oder den Vertragszweck erheblich beeinträchtigt.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, wird der Auftragnehmer von der Pflicht zur
Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Form Gewähr geleistet, wie für
die ursprüngliche Leistung.
Sind mehrere Leistungen vereinbart, ist der Auftraggeber zur Kündigung des gesamten Vertrages
aufgrund Mangelhaftigkeit einer einzelnen Leistung nur berechtigt, wenn die Leistungen als zusammengehörig gebucht worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte
Eigenschaft in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
Kann der Auftragnehmer aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände, höherer Gewalt,
Fahrzeugschäden oder Unfällen auf dem Anfahrtsweg die vertragliche Leistung nicht erbringen,
entfällt das Recht zu mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB zu kündigen oder
Schadensersatz verlangen. Die vorgenannten Mangelansprüche verjähren in einem Jahr.
§ 6 Haftung für Schäden
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber
Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigen Handeln des Auftragnehmers beruhen oder sofern er schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt, sowie in den Fällen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine
schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet werden kann, ist
die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden, begrenzt. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für einen Schaden, den der Auftraggeber durch Nichteinhaltung der
unter § 7 aufgeführten Pflichten des Auftraggebers selbst zu vertreten hat.
§ 7 Pflichten des Auftraggeber
Der Auftraggeber gewährt eine freie Zufahrt zur vereinbarten Lieferadresse und stellt einen
ausreichenden Platz mit geeignetem Untergrund für den Betrieb und Auf- und Abbau zur
Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, wenn im Vertrag vereinbart, Aufbauhilfen zu stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer die Art der Veranstaltung anzuzeigen, für die
der Betrieb des Mietgegenstandes vorgesehen ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz
der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig
einzuholen. Sofern die Montage durch Fungee GmbH erfolgt, hat der Auftraggeber Fungee GmbH
zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Fungee GmbH haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Auftraggeber vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
Der Auftraggeber hat während der Leistungszeit der Mietgegenstände für eine störungsfreie
Stromversorgung Sorge zu tragen. Es ist ein, wie im Vertrag beschriebener Stromanschluss in
maximaler Entfernung von 50m kostenlos zu stellen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Auftraggeber einzustehen.
§ 8 Verzug des Auftraggebers
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Geschäftsverkehr sowohl gegenüber Verbrauchern i.
S. d. § 14 BGB als auch gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.
§ 9 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlungen verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
III. Verkauf von Sachen (Kaufvertrag)
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge können nur
durch mündliche und schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung seitens des
Auftragnehmers mit dem Inhalt dieser AGB zustande kommen. Der Auftraggeber ist an seinen
erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden.
Nach Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gelten die Regelungen gemäß II. § 4 dieser AGB.
§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen
Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Ist der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 14 BGB sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach
bis zum Leistungszeitraum die Löhne oder Materialkosten, so ist der Auftragnehmer berechtigt den
Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern.
Ist der der Auftraggeber Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der
Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch
Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritte verlangte Entgelte erhöht, gilt
der höhere Preis. Liegt dieser über 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der
Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurück. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des
erhöhten Preises geltend gemacht werden. Vergütung ist nach Erhalt der Ware und nach Rechnungserteilung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen
des Zahlungsverzuges.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ist der Auftragnehmer
Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur befugt, wenn seine
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Leistungszeit, Gefahrenübergang
Sind von dem Auftragnehmer Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung
gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für
die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber etwaige
Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist –sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt- die Lieferung „EXW“ vereinbart.
§ 4 Haftung für Mängel
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, haften wir bei Vorliegen eines Mangels
nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen
ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel dem Auftragnehmer gegenüber innerhalb von
zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht
innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn der
Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen hat. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei
Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche
wegen eines Mangels gilt §5. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behält sich der Auftragnehmer bei
Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter
Ausschluss jeglicher Mängelhaftung vom Auftragnehmer. § 444 BGB (Haftungsausschluss) bleibt
unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, soweit es sich
um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines
Mangels gilt § 5. Bei Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der Ware nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware
dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch den Auftragnehmer nicht.
§ 5 Haftung für Schaden
Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von
solchen Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden
(§286BGB). Insoweit haftet der Auftragnehmer für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige
Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches beziehungsweise
bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
Soweit die Schadensersatzhaftung dem Auftragnehmer gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich der Auftragnehmer das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den
Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der
Auftraggeber bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte
hinzuweisen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Kosten einer Intervention zu tragen,
soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, tritt er dem Auftragnehmer für den Fall der
Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche
des Auftragnehmers, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine
Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer
Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt der Auftragnehmer unmittelbar Eigentum an der
hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2, 3 und 4 dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 7 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlungen verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
IV. Vermietung von Sachen (Mietvertrag)
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge können nur
durch mündliche und schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung seitens des
Auftragnehmers mit dem Inhalt dieser AGB zustande kommen. Der Auftraggeber ist an seinen
erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden.
Nach Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gelten die Regelungen gemäß II. § 4 dieser AGB.
§ 2 Mietgegenstand
Die Bezeichnung des Mietgegenstandes ist im Mietvertrag festgehalten.
§ 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen
Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Preis in EURO (EUR), zuzüglich des jeweils gültigen
Mehrwertsteuerzuschlags.
Der Rechnungsbetrag ist nach Übergabe der Mietsache bar ohne Abzug von Skonto an den
Auftragnehmer vor Ort zu zahlen. Nach vorheriger Absprache ist eine Zahlung nach
Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen möglich.
Institut: Sparkasse Mecklenburg Konto: 366063349 BLZ: 14052000
§ 4 Leistung, Gefahrenübergang
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die im Vertrag festgelegte Mietsache zu
denen im Vertrag festgelegten Mietzeitpunkten zu übergeben und entgegen zu nehmen.
Der Gefahrenübergang erfolgt bei der Übergabe der Mitsache an den Auftraggeber.
§ 5 Vertragsdauer/ Rücktritt
Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Die gilt auch für einen Teilrücktritt.
(Verringerung des Leistungsumfangs)
Tritt der Aufraggeber vom Vertrag zurück, fällt eine angemessene Rücktrittsentsch.digung an.
Diese beträgt pauschal
- vom 29. – 15. Tag vor dem Leistungsdatum 30%
- vom 14. – 7. Tag vor dem Leistungsdatum 50%
- vom 6. – 1. Tag vor dem Leistungsdatum 80%
der Nettoauftragssumme.
Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber aus einem Mietvertrag einer Kunsteisbahn gilt eine
besondere Rücktrittsentsch.digung. Diese beträgt pauschal
- vom 90. – 60. Tag vor dem Leistungsdatum 60%
- vom 59. – 30. Tag vor dem Leistungsdatum 80%
- ab dem 29. Tag vor dem Leistungsdatum 100%
der Nettoauftragssumme.
§ 6 Haftung für Mängel/ Schadensersatz
Der Auftragnehmer wird die Mietgegenstände in ihrem Lager werktags (Montag bis Freitag)
zwischen 08.00 - 18.00 Uhr in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für
die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen
etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit dem Auftragnehmer unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand
der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen
Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei.
Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher
Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt
nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat.
Der Auftragnehmer kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung
eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Auftraggeber kann die
Durchführung der Nachbesserung nur während in dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitraums
verlangen. Der Auftragnehmer kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wegeund
Arbeitskosten durch den Auftraggeber abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit
unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht
dem Auftraggeber nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch vom Auftragnehmer erfolglos
geblieben ist oder der Auftragnehmer die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 6
Abs. 3 abgelehnt hat.
Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann er aufgrund
des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz
verlangen.
Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den
Mangel dem Auftragnehmer zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des
unter § 4 Abs. 1 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder
verspäteten Anzeige ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Ersatz des dadurch verursachten
Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Auftraggebers an dem Mangel schließt das
Kündigungsrecht aus.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz
der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig
einzuholen. Sofern die Montage durch den Auftragnehmer erfolgt, hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Der
Auftragnehmer haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Auftraggeber vorgesehenen
Einsatzes der Mietgegenstände.
§ 7 Haftung des Mieters
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, unsachgemäßer
Nutzung) an der gemieteten Sache und deren Nutzer, soweit diese nicht auf einem von uns zu
vertretenen Mangel beruhen.
§ 8 Pflichten des Mieters
Der Auftraggeber hat die Mietsache sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Nutzung
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln, zu beachten.
Der Aufbau der Mietsache erfolgt nach der von dem Auftragnehmer ausgehändigten
Bedienungsanleitung. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Mietsache zu anderen nicht dem
Zweck entsprechenden Betätigungen zu benutzen.
Schäden an der Mietsache sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Rückgabe der Mietsache
Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im
Lager des Auftragnehmers während des in § 6 Abs.1 genannten Zeitraumes zurückzugeben. Die
Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.
Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager des Auftragnehmers
abgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor.
Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der
zurück gegebenen Mietgegenstände.
Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon
unverzüglich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des
Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der
Auftraggeber eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu
entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte
Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die
Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den
Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die
etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverst.ndigengebühren,
Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
V. Schlussbestimmungen
§ 1 Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(zum Bsp. Brief, Fax E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch
durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fungee GmbH
Ostorfer Ufer 6
19053 Schwerin
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugew.hren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten
Zustand zurückgew.hren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz
leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz
nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist, der Über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Dies beinhaltet das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware.
Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Kosten und Gefahr zurückzusenden. Entspricht die
gelieferte Ware nicht der Bestellten oder wird die Ware aufgrund eines wirksamen Widerrufs
zurückgesendet, ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nichtpaketversandfähige Sachen werden auf Ihre Kosten und Gefahr bei Ihnen abgeholt. Entspricht
die gelieferte Ware nicht der Bestellten oder wird die Ware aufgrund eines wirksamen Widerrufs
zurückgesendet, ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten
sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
§ 2 Form von Erklärungen
Alle Anzeigen und rechtserhebliche Erklärungen, die der Vertragspartner gegenüber uns oder
einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. (Brief, Fax E-Mail)
§ 3 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist
Verhandlungs- und Vertragssprache.
Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Kaufleuten,
Verbrauchern oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz
zuständige Gericht der ausschließliche Gerichtsstand. Gleiches gilt für Verbraucher, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in
den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen
oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige
Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.