Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fungee GmbH

(Stand 01.01.2005)

Da unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der unterschiedlichen Verträge, die unsere

Kunden mit uns schließen können, sich umfangreich gestalten, haben wir ein Inhaltsverzeichnis

voran gestellt.

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

II. Erbringung von Eventdienstleistungen (Dienstvertrag)

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen

§ 3 Leistungszeit

§ 4 Rücktritt

§ 5 Haftung für Mängel

§ 6 Haftung für Schaden

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

§ 8 Verzug des Auftraggebers

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

III. Verkauf von Sachen (Kaufvertrag)

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen

§ 3 Leistungszeit, Gefahrenübergang

§ 4 Haftung für Mängel

§ 5 Haftung für Schaden

§ 6 Eigentumsvorbehalt

§ 7 Verjährung eigener Ansprüche

IV. Vermietung von Sachen (Mietvertrag)

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

§ 2 Mietgegenstand

§ 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen

§ 4 Leistung, Gefahrenübergang

§ 5 Vertragsdauer/ Rücktritt

§ 6 Haftung für Mängel/ Schadensersatz

§ 7 Haftung des Mieters

§ 8 Pflichten des Mieters

§ 9 Rückgabe der Mietsache

V. Schlussbestimmungen

§ 1 Widerrufsbelehrung

§ 2 Form von Erklärungen

§ 3 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand


 

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr

sowohl gegenüber Verbrauchern i. S. d. § 14 BGB als auch gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14

BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Fungee GmbH (nachfolgen

Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt)

geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von beweglichen Sachen und/oder hiermit

zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von der Fungee GmbH zum Gegenstand haben.

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen

den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Gegenbestätigungen des Mieters unter

Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine

Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter

ausdrücklich anerkannt wurden.

II. Erbringung von Dienstleistungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge können nur

durch mündliche und schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung seitens des

Auftragnehmers mit dem Inhalt dieser AGB zustande kommen. Der Auftraggeber ist an seinen

erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden.

Nach Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gelten die Regelungen gemäß II. § 4 dieser AGB.

§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen

Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Preis in EURO (EUR), zuzüglich des jeweils gültigen

Mehrwertsteuerzuschlags.

Der Rechnungsbetrag ist nach Aufbau des Leistungsgegenstandes bar ohne Abzug von Skonto an

den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen vor Ort zu zahlen. Nach vorheriger Absprache

ist eine Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen möglich.

Institut: Sparkasse Mecklenburg Konto: 396063349 BLZ: 14052000

§ 3 Leistungszeit

Die Leistungszeit beginnt und endet zu den im Vertrag genannten Zeitpunkten.

§ 4 Rücktritt

Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Die gilt auch für einen Teilrücktritt.

(Verringerung des Leistungsumfangs)

Tritt der Aufraggeber vom Vertrag zurück, fällt eine angemessene Rücktrittsentsch.digung an.

Diese beträgt pauschal

- vom 29. – 15. Tag vor dem Leistungsdatum 30%

- vom 14. – 7. Tag vor dem Leistungsdatum 50%

- vom 6. – 1. Tag vor dem Leistungsdatum 80%

der Nettoauftragssumme.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und für den Zeitpunkt des Rücktritts

ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Fungee GmbH maßgeblich.

§ 5 Haftung für Mängel

Treten etwaige Mängel auf, so leisten wir Gewähr der Nacherfüllung, in Form der Nachbesserung,

bei rechtzeitiger Anzeige durch den Auftraggeber. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber den

Mangel durch Nichteinhaltung, der unter § 7 aufgeführten Pflichten des Auftraggebers, selbst zu

vertreten hat. Jegliches Mitverschulden des Auftraggebers an dem Mangel schließt ein

Kündigungsrecht aus. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige oder zeigt den Mangel verspätet an,

kann er aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen

oder Schadensersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen,

wenn der Auftraggeber den Mangel zwar unverzüglich anzeigt hat, eine Nachbesserung aber

innerhalb der Leistungszeit aber nicht möglich war.

Sofern zwei Versuche zur Nachbesserung fehlschlagen oder der Auftragnehmer mangels

Kostenübernahme die Nachbesserung abgelehnt hat, kann der Auftraggeber Herabsetzung der

Vergütung (Minderung) verlangen. Das Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag kommt nur in

Betracht, wenn durch den Mangel die Leistung für den vorausgesetzten Zweck unbrauchbar wird

oder den Vertragszweck erheblich beeinträchtigt.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und

Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, wird der Auftragnehmer von der Pflicht zur

Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Form Gewähr geleistet, wie für

die ursprüngliche Leistung.

Sind mehrere Leistungen vereinbart, ist der Auftraggeber zur Kündigung des gesamten Vertrages

aufgrund Mangelhaftigkeit einer einzelnen Leistung nur berechtigt, wenn die Leistungen als zusammengehörig gebucht worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte

Eigenschaft in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.

Kann der Auftragnehmer aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände, höherer Gewalt,

Fahrzeugschäden oder Unfällen auf dem Anfahrtsweg die vertragliche Leistung nicht erbringen,

entfällt das Recht zu mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB zu kündigen oder

Schadensersatz verlangen. Die vorgenannten Mangelansprüche verjähren in einem Jahr.

§ 6 Haftung für Schäden

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber

Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlichem oder grob

fahrlässigen Handeln des Auftragnehmers beruhen oder sofern er schuldhaft eine wesentliche

Vertragspflicht verletzt, sowie in den Fällen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit.

Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine

schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet werden kann, ist

die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden, begrenzt. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten

ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der

Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für einen Schaden, den der Auftraggeber durch Nichteinhaltung der

unter § 7 aufgeführten Pflichten des Auftraggebers selbst zu vertreten hat.

§ 7 Pflichten des Auftraggeber

Der Auftraggeber gewährt eine freie Zufahrt zur vereinbarten Lieferadresse und stellt einen

ausreichenden Platz mit geeignetem Untergrund für den Betrieb und Auf- und Abbau zur

Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, wenn im Vertrag vereinbart, Aufbauhilfen zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer die Art der Veranstaltung anzuzeigen, für die

der Betrieb des Mietgegenstandes vorgesehen ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz

der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig

einzuholen. Sofern die Montage durch Fungee GmbH erfolgt, hat der Auftraggeber Fungee GmbH

zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Fungee GmbH haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Auftraggeber vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

Der Auftraggeber hat während der Leistungszeit der Mietgegenstände für eine störungsfreie

Stromversorgung Sorge zu tragen. Es ist ein, wie im Vertrag beschriebener Stromanschluss in

maximaler Entfernung von 50m kostenlos zu stellen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder

Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Auftraggeber einzustehen.

§ 8 Verzug des Auftraggebers

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Geschäftsverkehr sowohl gegenüber Verbrauchern i.

S. d. § 14 BGB als auch gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlungen verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.

III. Verkauf von Sachen (Kaufvertrag)

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge können nur

durch mündliche und schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung seitens des

Auftragnehmers mit dem Inhalt dieser AGB zustande kommen. Der Auftraggeber ist an seinen

erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden.

Nach Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gelten die Regelungen gemäß II. § 4 dieser AGB.

§ 2 Preise und Zahlungsverpflichtungen

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Ist der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 14 BGB sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen

Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach

bis zum Leistungszeitraum die Löhne oder Materialkosten, so ist der Auftragnehmer berechtigt den

Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern.

Ist der der Auftraggeber Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der

Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch

Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritte verlangte Entgelte erhöht, gilt

der höhere Preis. Liegt dieser über 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der

Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurück. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des

erhöhten Preises geltend gemacht werden. Vergütung ist nach Erhalt der Ware und nach Rechnungserteilung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen

des Zahlungsverzuges.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ist der Auftragnehmer

Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur befugt, wenn seine

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 3 Leistungszeit, Gefahrenübergang

Sind von dem Auftragnehmer Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung

gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für

die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber etwaige

Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist –sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes

ergibt- die Lieferung „EXW“ vereinbart.

§ 4 Haftung für Mängel

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, haften wir bei Vorliegen eines Mangels

nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen

ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel dem Auftragnehmer gegenüber innerhalb von

zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht

innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn der

Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der

Sache übernommen hat. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei

Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht,

soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche

wegen eines Mangels gilt §5. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behält sich der Auftragnehmer bei

Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter

Ausschluss jeglicher Mängelhaftung vom Auftragnehmer. § 444 BGB (Haftungsausschluss) bleibt

unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist für

Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, soweit es sich

um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines

Mangels gilt § 5. Bei Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der Ware nur die

Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder

Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware

dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch den Auftragnehmer nicht.

§ 5 Haftung für Schaden

Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und

Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von

solchen Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die

Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden

(§286BGB). Insoweit haftet der Auftragnehmer für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von

Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige

Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches beziehungsweise

bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

Soweit die Schadensersatzhaftung dem Auftragnehmer gegenüber ausgeschlossen oder

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner

Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich der Auftragnehmer das

Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit

Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der Ware

bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und

Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig

durchzuführen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den

Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu

unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der

Auftraggeber bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte

hinzuweisen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Kosten einer Intervention zu tragen,

soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, tritt er dem Auftragnehmer für den Fall der

Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche

des Auftragnehmers, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine

Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer

Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt der Auftragnehmer unmittelbar Eigentum an der

hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere

bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2, 3 und 4 dieser Bestimmung vom

Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 7 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlungen verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.

IV. Vermietung von Sachen (Mietvertrag)

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge können nur

durch mündliche und schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung seitens des

Auftragnehmers mit dem Inhalt dieser AGB zustande kommen. Der Auftraggeber ist an seinen

erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden.

Nach Auftragsbestätigung des Auftragnehmers gelten die Regelungen gemäß II. § 4 dieser AGB.

§ 2 Mietgegenstand

Die Bezeichnung des Mietgegenstandes ist im Mietvertrag festgehalten.

§ 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen

Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Preis in EURO (EUR), zuzüglich des jeweils gültigen

Mehrwertsteuerzuschlags.

Der Rechnungsbetrag ist nach Übergabe der Mietsache bar ohne Abzug von Skonto an den

Auftragnehmer vor Ort zu zahlen. Nach vorheriger Absprache ist eine Zahlung nach

Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen möglich.

Institut: Sparkasse Mecklenburg Konto: 366063349 BLZ: 14052000

§ 4 Leistung, Gefahrenübergang

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die im Vertrag festgelegte Mietsache zu

denen im Vertrag festgelegten Mietzeitpunkten zu übergeben und entgegen zu nehmen.

Der Gefahrenübergang erfolgt bei der Übergabe der Mitsache an den Auftraggeber.

§ 5 Vertragsdauer/ Rücktritt

Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Die gilt auch für einen Teilrücktritt.

(Verringerung des Leistungsumfangs)

Tritt der Aufraggeber vom Vertrag zurück, fällt eine angemessene Rücktrittsentsch.digung an.

Diese beträgt pauschal

- vom 29. – 15. Tag vor dem Leistungsdatum 30%

- vom 14. – 7. Tag vor dem Leistungsdatum 50%

- vom 6. – 1. Tag vor dem Leistungsdatum 80%

der Nettoauftragssumme.

Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber aus einem Mietvertrag einer Kunsteisbahn gilt eine

besondere Rücktrittsentsch.digung. Diese beträgt pauschal

- vom 90. – 60. Tag vor dem Leistungsdatum 60%

- vom 59. – 30. Tag vor dem Leistungsdatum 80%

- ab dem 29. Tag vor dem Leistungsdatum 100%

der Nettoauftragssumme.

§ 6 Haftung für Mängel/ Schadensersatz

Der Auftragnehmer wird die Mietgegenstände in ihrem Lager werktags (Montag bis Freitag)

zwischen 08.00 - 18.00 Uhr in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für

die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die

Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen

etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit dem Auftragnehmer unverzüglich

anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand

der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der

Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige

unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen

Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei.

Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher

Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt

nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat.

Der Auftragnehmer kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung

eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Auftraggeber kann die

Durchführung der Nachbesserung nur während in dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitraums

verlangen. Der Auftragnehmer kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wegeund

Arbeitskosten durch den Auftraggeber abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit

unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.

Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht

dem Auftraggeber nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch vom Auftragnehmer erfolglos

geblieben ist oder der Auftragnehmer die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 6

Abs. 3 abgelehnt hat.

Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann er aufgrund

des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz

verlangen.

Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den

Mangel dem Auftragnehmer zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des

unter § 4 Abs. 1 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder

verspäteten Anzeige ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Ersatz des dadurch verursachten

Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Auftraggebers an dem Mangel schließt das

Kündigungsrecht aus.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz

der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig

einzuholen. Sofern die Montage durch den Auftragnehmer erfolgt, hat der Auftraggeber dem

Auftragnehmer zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Der

Auftragnehmer haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Auftraggeber vorgesehenen

Einsatzes der Mietgegenstände.

§ 7 Haftung des Mieters

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, unsachgemäßer

Nutzung) an der gemieteten Sache und deren Nutzer, soweit diese nicht auf einem von uns zu

vertretenen Mangel beruhen.

§ 8 Pflichten des Mieters

Der Auftraggeber hat die Mietsache sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Nutzung

maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln, zu beachten.

Der Aufbau der Mietsache erfolgt nach der von dem Auftragnehmer ausgehändigten

Bedienungsanleitung. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Mietsache zu anderen nicht dem

Zweck entsprechenden Betätigungen zu benutzen.

Schäden an der Mietsache sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 Rückgabe der Mietsache

Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im

Lager des Auftragnehmers während des in § 6 Abs.1 genannten Zeitraumes zurückzugeben. Die

Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager des Auftragnehmers

abgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor.

Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der

zurück gegebenen Mietgegenstände.

Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon

unverzüglich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des

Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der

Auftraggeber eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu

entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte

Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die

Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der

Auftraggeber dem Auftragnehmer die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den

Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die

etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverst.ndigengebühren,

Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.

V. Schlussbestimmungen

§ 1 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform

(zum Bsp. Brief, Fax E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch

durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware

beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten

Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in

Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB

in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die

rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fungee GmbH

Ostorfer Ufer 6

19053 Schwerin

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugew.hren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die

empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten

Zustand zurückgew.hren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz

leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz

nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache

zurückzuführen ist, der Über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Dies beinhaltet das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware.

Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Kosten und Gefahr zurückzusenden. Entspricht die

gelieferte Ware nicht der Bestellten oder wird die Ware aufgrund eines wirksamen Widerrufs

zurückgesendet, ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nichtpaketversandfähige Sachen werden auf Ihre Kosten und Gefahr bei Ihnen abgeholt. Entspricht

die gelieferte Ware nicht der Bestellten oder wird die Ware aufgrund eines wirksamen Widerrufs

zurückgesendet, ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die

Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren

Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
 

Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach

Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten

sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 2 Form von Erklärungen

Alle Anzeigen und rechtserhebliche Erklärungen, die der Vertragspartner gegenüber uns oder

einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. (Brief, Fax E-Mail)

§ 3 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist

Verhandlungs- und Vertragssprache.

Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Kaufleuten,

Verbrauchern oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz

zuständige Gericht der ausschließliche Gerichtsstand. Gleiches gilt für Verbraucher, die keinen

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in

den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen

oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige

Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.